Der Fischereischein

Auch wenn die meisten vom Angel­schein sprechen, heißt das amtliche Dokument im Gesetzesdeutsch Fischerei­schein (in Österreich Fischerkarte). Ähnlich wie beim Führerschein fürs Auto musst du für den Fischerei­schein eine Prüfung ablegen. Ohne die geht - fast - nichts. Da das Fischereirecht Ländersache ist, gelten in Deutschland in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen

Fischereischein

Fischerei­schein machen

Wir möchten dich ermutigen, die Prüfung zum Fischerei­schein zu machen. Dort lernst Du wichtige und interessante Dinge über unsere Gewässer und Fische und darfst hinterher ganz offiziell angeln. Zunächst besuchst du einen Fischerei­schein-Lehrgang. Die Dauer hängt von deinem Bundesland ab. Dort wirst du auf alle Prüfungsfragen optimal vorbereitet. Fragen werden direkt im persönlichen Gespräch geklärt. Dann meldest du dich zur Prüfung an. Meist erwartet dich ein Theorie-Test, der als Multiple-Choice-Frage angelegt ist (das bedeutet, dass dir 3 Antwortmöglichkeiten zur Auswahl stehen und du eine ankreuzen musst). In einigen Bundesländern kommt eine kleine Praxis-Prüfung hinzu. Aber keine Angst! Eins haben alle Prüfungen gemeinsam: Sie sind nicht schwer. Wenn du dich ein ganz kleines bisschen vorbereitest, bestehst du auf jeden Fall. Ganz ehrlich!

Fischereirecht ist Ländersache. Das führt dazu, dass wir in Deutschland 16 verschiedene Regelungen haben, was den Angelschein und die Angelschein-Prüfung betreffen. Wir haben alles Details nach Bundesländern geordnet. Klicke einfach in das Bundesland, in dem du wohnst. Dort siehst du auf einen Blick, auf was du beim Angel­schein achten musst.

Fischerei­schein beantragen

Nach der erfolgreich abgelegten Prüfung erhältst du das Prüfungszeugnis. Das gilt ein Leben lang und ist dein offizieller Nachweis, dass die Fischereischein-Prüfung bestanden hast. Also gut aufheben! Das ist allerdings noch nicht dein Fischerei­schein. Den musst du bei der zuständigen Behörde beantragen und ausstellen lassen. Erst, wenn du das offizielle Dokument in den Händen hältst, kannst du angeln gehen. Denk bitte dran, dass du zusätzlich immer die Erlaubniskarte brauchst. Das ist die Erlaubnis vom Gewässerbewirtschafter, dass du an seinem See oder Fluss angeln darfst. 

  • Folgende Dokumente benötigst du zum Beantragen deines Fischerei­scheins
  • Prüfungszeugnis (das erhältst du direkt nach der Fischerei­schein-Prüfung oder bekommst es zugeschickt) 
  • aktuelles Passbild hochkant und in Farbe 
  • ggf. den Antrag, den du auf dem Amt erhältst
  • Personalausweis oder Reisepass 
  • Minderjährige müssen von einem Sorgeberechtigten begleitet werden oder brauchen eine unterschriebene Vollmacht 

Auf dem Amt entrichtest du die Ausstellungsgebühr und ggf. die Fischereiabgabe (die wird nicht in allen Bundesländern erhoben). Meistens kannst du deinen Fischerei­schein direkt mit nach Hause nehmen. Manchmal dauert es aber auch ein paar Tage und du holst ihn später ab oder bekommst ihn zugeschickt. 

Fischerei­schein beantragen in Baden-Württemberg

Den Angel­schein/Fischerei­schein beantragst du beim Bürgeramt deiner Stadt bzw. Gemeinde. Folgende Unterlagen werden verlangt:

- Prüfungszeugnis (das kriegst du direkt nach bestandener Angel­schein-Prüfung)

- Personalausweis, Reisepass mit Meldebestätigung oder Kinderreisepass

- 1 aktuelles Passfoto

Wenn du die Gebühr und die Fischereiabgabe gezahlt hast, kriegst den Angel­schein in der Regel direkt ausgestellt. 

Fischerei­schein beantragen in Bayern

Den Angel­schein/Fischerei­schein beantragst du bei deiner Gemeinde. Folgende Unterlagen benötigst du: 

- Nachweis der bestandenen Fischerprüfung (das Prüfungszeugnis kriegst du direkt nach bestandener Angel­schein-Prüfung)

- Antrag auf den Angel­schein (den gibt's entweder auf dem Amt oder du druckst ihn vorher aus. Download)

- Personalausweis oder Reisepass 

- Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen

- 1 aktuelles Passfoto

Wenn du die Gebühr und die Fischereiabgabe gezahlt hast, kriegst den Angel­schein in der Regel direkt ausgestellt. 

Fischerei­schein beantragen in Berlin

Den Angel­schein/Fischerei­schein beantragst du beim Fischereiamt Berlin. Folgende Unterlagen und Nachweise musst du erbringen:

- Prüfungszeugnis (das kriegst du direkt nach bestandener Angel­schein-Prüfung 

- Antrag auf den Angel­schein (den gibt's entweder auf dem Amt oder du druckst ihn vorher aus. Download findest du unter www.berlin.de

- Personalausweis, Reisepass mit Meldebestätigung oder Kinderreisepass

- 1 aktuelles Passfoto

Wenn du die Gebühr und die Fischereiabgabe gezahlt hast, kriegst den Angel­schein in der Regel direkt ausgestellt. 

Fischerei­schein beantragen in Brandenburg

Den Angel­schein/Fischerei­schein beantragst du bei der Unteren Fischereibehörde. Die ist beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt angesiedelt. Folgende Unterlagen benötigst du: 

- Prüfungszeugnis (das kriegst du direkt nach bestandener Angel­schein-Prüfung 

- Antrag auf den Angel­schein (den gibt's entweder auf dem Amt oder du druckst ihn vorher aus. Download findest du unter www.anglerpruefung-brandenburg.de

- Personalausweis, Reisepass mit Meldebestätigung oder Kinderreisepass

- 1 aktuelles Passfoto

Wenn du die Gebühr und die Fischereiabgabe gezahlt hast, kriegst den Angel­schein in der Regel direkt ausgestellt. 

Fischerei­schein beantragen in Bremen

Den Angel­schein/Fischerei­schein beantragst du beim Bremer BürgerServiceCenter oder in Bremerhaven bei der Ortspolizeibehörde. 

Bremer BürgerServiceCenter: Pelzerstraße 40, 28195 Bremen, Webseite: https://www.service.bremen.de/

Ortspolizeibehörde Bremerhaven: Hinrich-Schmalfeldt-Straße 31, 27576 Bremerhaven Webseite: https://www.polizei.bremerhaven.de 

Folgende Unterlagen brauchst du:

  • Prüfungszeugnis (das kriegst du direkt nach bestandener Angel­schein-Prüfung)
  • Personalausweis, Reisepass mit Meldebestätigung oder Kinderreisepass
  • 1 aktuelles Passfoto


Wenn du die Gebühr gezahlt hast, kriegst den Angel­schein direkt ausgestellt.

Fischerei­schein beantragen in Hamburg

Den Angel­schein/Fischerei­schein kriegst du im Kundenzentrum der Hamburger Stadtverwaltung ausgestellt (oft noch als "Einwohnermeldeamt Hamburg" bezeichnet). Folgende Unterlagen benötigst du:

- Prüfungszeugnis (das kriegst du direkt nach bestandener Angel­schein-Prüfung 

- Personalausweis, Reisepass mit Meldebestätigung oder Kinderreisepass

- falls kein Kinderausweis vorhanden ist, muss ein Sorgeberechtigter mitkommen

- 1 aktuelles Passfoto

Wenn du die Gebühr und die Fischereiabgabe gezahlt hast, kriegst den Angel­schein idirekt ausgestellt. 

Fischerei­schein beantragen in Hessen

Den Angel­schein/Fischerei­schein beantragst du bei der Gemeinde oder Stadt. Folgende Unterlagen benötigst du: 

- Prüfungszeugnis (das kriegst du direkt nach bestandener Angel­schein-Prüfung 

- Personalausweis, Reisepass mit Meldebestätigung oder Kinderreisepass

- 1 aktuelles Passfoto

Wenn du die Gebühr und die Fischereiabgabe gezahlt hast, kriegst den Angel­schein in der Regel direkt ausgestellt. 

Fischerei­schein beantragen in Hessen

Den Angel­schein/Fischerei­schein beantragst du bei deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Folgende Unterlagen benötigst du:

- Prüfungszeugnis (das kriegst du direkt nach bestandener Angel­schein-Prüfung 

- Personalausweis, Reisepass mit Meldebestätigung oder Kinderreisepass

- 1 aktuelles Passfoto

Wenn du die Gebühr und die Fischereiabgabe gezahlt hast, kriegst den Angel­schein in der Regel direkt ausgestellt. 

Fischerei­schein beantragen in Niedersachsen

Nach bestandener Prüfung erhältst du ein Prüfungszeugnis. Damit gehst du zu Deiner Gemeinde, Samtgemeinde oder kreisfreien Stadt und beantragst den Fischerei­schein, der in Niedersachsen auf Lebenszeit ausgestellt wird. Folgende Unterlagen benötigst du:

- Prüfungszeugnis (das kriegst du direkt nach bestandener Angel­schein-Prüfung 

- Personalausweis, Reisepass mit Meldebestätigung oder Kinderreisepass

- 1 aktuelles Passfoto

Nach Antrag kann es einige Tage dauern, bis du deinen Angel­schein abholen kannst. Oft geht's aber auch deutlich schneller und du erhältst deinen Angel­schein/Fischerei­schein noch am selben Tag. 

Fischerei­schein beantragen in NRW

Wenn Du die Fischerei­schein­prüfung bestehst, erhältst Du ein Prüfungszeugnis. Damit kannst du dir bei der Gemeinde den Angel­schein auf 1 oder 5 Jahre ausstellen lassen. Hierfür wird eine Gebühr erhoben. Außerdem musst du eine Fischereiabgabe entrichten. Das ist eine Art „Angelsteuer“, die dem Land zufließt und zur Förderung der Fischerei verwendet wird. Folgende Unterlagen benötigst du:

- Prüfungszeugnis (das kriegst du direkt nach bestandener Angel­schein-Prüfung 

- Personalausweis, Reisepass mit Meldebestätigung oder Kinderreisepass

- 1 aktuelles Passfoto

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter mitkommen oder es muss eine Einverständniserklärung mit Ausweiskopie vorgelegt werden. 

Fischerei­schein beantragen in Rheinland-Pfalz

Den Angel­schein/Fischerei­schein stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus. Folgende Unterlagen benötigst du: 

- Prüfungszeugnis (das kriegst du direkt nach bestandener Angel­schein-Prüfung 

- Antrag auf den Angel­schein (den gibt's auf dem Amt)

- Personalausweis, Reisepass mit Meldebestätigung oder Kinderreisepass

- 1 aktuelles Passfoto

Wenn du die Gebühr und die Fischereiabgabe gezahlt hast, kriegst den Angel­schein in der Regel direkt ausgestellt. 

Fischerei­schein beantragen im Saarland

Den Angel­schein/Fischerei­schein kannst du im Saarland bei jeder Gemeinde- oder Stadtverwaltung beantragen. Folgende Unterlagen benötigst du: 

- Prüfungszeugnis (das kriegst du direkt nach bestandener Angel­schein-Prüfung 

- Personalausweis, Reisepass mit Meldebestätigung oder Kinderreisepass

- 1 aktuelles Passfoto

Die Bearbeitung kann wenige dauern. 

Noch einfacher ist es aber, wenn du dir den Angel­schein/Fischerei­schein direkt im Anschluss an die Prüfung vom Fischereiverband Saar ausstellen lässt. Was du dafür benötigst, erfährst du in deinem Angel­schein-Kurs. 

Fischerei­schein beantragen in Sachsen

Den Angel­schein/Fischerei­schein beantragst du  auf dem Postweg beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Die Bearbeitung kann bis zu vier Wochen dauern, du solltest also so schnell wie möglich deinen Angel­schein in Sachsen beantragen. Folgende Unterlagen musst du mitsenden:

- Antrag auf den Angel­schein (Download hier: https://fs.egov.sachsen.de/)

- Kopie deines Personalausweises (beide Seiten) oder Reisepasses

- Original oder beglaubigte Kopie deines Prüfungszeugnisses 

- aktuelles Passfoto, Hochformat 45x35 mm ohne Rand, farbig

Sobald deine Unterlagen nach Einsendung bearbeitet werden, erhältst du eine Rechnung. Die musst du innerhalb von 30 Tagen zahlen und dann wir dir dein Angel­schein zugeschickt. 

Fischerei­schein beantragen in Sachsen-Anhalt

Du kannst den Angel­schein/Fischerei­schein schriftlich oder persönlich beantragen. Zuständig ist die Untere Fischereibehörde die beim Ordnungsamt des Landkreises angesiedelt ist. Folgende Unterlagen musst du mitbringen: 

- Prüfungszeungis

- aktuelles Passbild

- Personalausweis oder Reisepass

Den Angel­schein/Fischerei­schein erhältst du nach Bearbeitung. 

Fischerei­schein beantragen in Schleswig-Holstein

Hast du die Prüfung bestanden, erhältst du ein bis drei Wochen nach dem Termin das Prüfungszeugnis zugeschickt. Damit kannst du zum zuständigen Ordnungsamt an deinem Wohnort gehen und dir den Fischerei­schein ausstellen lassen. Dieser gilt in Schleswig-Holstein auf Lebenszeit. Anlaufstelle ist das Rathaus oder die Amts-/Gemeindeverwaltung. In Kiel auch das Hafenamt (port authority), in Lübeck der Fachbereichsdienst 5.061 (Bauverwaltung).

Folgende Unterlagen musst du mitnehmen:

- Prüfungszeugnis

- aktuelles Passfoto

- Personalausweis oder Reisepass

Nach Zahlung der Gebühren wird dir dein Angel­schein/Fischerei­schein direkt ausgestellt. 

Fischerei­schein beantragen in Thüringen

Zuständig sind die Unteren Fischereibehörden, die du beim Ordnungsamt deines Wohnortes findest. Dort beantragst du nach bestandener Prüfung deinen Angel­schein/Fischerei­schein. Folgende Unterlagen musst du vorlegen:

- Prüfungszeugnis (das kriegst du direkt nach bestandener Angel­schein-Prüfung 

- Personalausweis, Reisepass mit Meldebestätigung oder Kinderreisepass

- 1 aktuelles Passfoto

Wenn du die Gebühr und die Fischereiabgabe gezahlt hast, kriegst den Angel­schein in der Regel direkt ausgestellt. 

Fischerei­schein verlängern

In einigen Bundesländern wird der Fischerei­schein nicht auf Lebenszeit ausgestellt, sondern nur für wahlweise 1, 5 oder 10 Jahre. Ist diese Zeit abgelaufen, musst du selbständig daran denken, deinen Fischereischein zu verlängern. Natürlich musst du die Fischerei­schein-Prüfung nicht erneut ablegen. Dein Prüfungszeugnis gilt lebenslänglich. Es handelt sich um einen reinen Verwaltungsakt, bei dem du meist erneut zu der zuständigen Behörde gehen musst und leider auch erneut Gebühren zahlen darfst. Hilft aber nichts - wenn der Amtsschimmel wiehert, müssen wir ihn halt füttern. Schließlich wollen wir angeln. 

Üblicherweise reicht es aus, wenn du mit deinem Fischerei­schein-Dokument zur Behörde gehst und die entsprechenden Gebühren entrichtest. Eventuell solltest du ein aktuelles Passbild mitnehmen und deinen Personalausweis hast du ja eh dabei. Dann dürfte der Verlängerung deines Fischereisscheins nichts im Wege stehen. 

Wie lange gilt der Fischerei­schein?


Baden-WürttembergFischerei­schein gilt für 5 Jahre oder auf Lebenszeit
BayernFischerei­schein wird auf Lebenszeit ausgestellt
BerlinFischerei­schein gilt 1 oder 5 Jahre
BrandenburgFischerei­schein gilt auf Lebenszeit
Bremen

Fischerei­schein gilt auf Lebenszeit

Hamburg

Fischerei­schein gilt auf Lebenszeit

HessenFischerei­schein wird für 1, 5 oder 10 Jahre ausgestellt. Nach Ablauf musst du verlängern.
Mecklenburg-VorpommernFischerei­schein gilt auf Lebenszeit
Niedersachsen

Fischerei­schein gilt auf Lebenszeit

NRW

Fischerei­schein wird für 1 oder 5 ausgestellt. Nach Ablauf musst du verlängern.

Rheinland-Pfalz

Fischerei­schein wird für 1 oder 5 ausgestellt. Nach Ablauf musst du verlängern.

Saarland

Fischerei­schein wird für 1 oder 5 ausgestellt. Nach Ablauf musst du verlängern.

SachsenFischerei­schein gilt für Lebenszeit
Sachsen-AnhaltFischerei­schein gilt wahlweise für 1 oder 5 Jahre oder lebenslänglich
Schleswig-Holstein

Fischerei­schein gilt auf Lebenszeit

Thüringen

Fischerei­schein wird wahlweise für 1, 5 oder 10 Jahre oder lebenslänglich ausgestellt.


Fischerei­schein verloren - was nun?

Fischerei­schein weg? Das musst du tun!

1. Prüfungszeugnis suchen

Keine Angst, die Prüfung musst du nicht neu ablegen. Wenn du dein Prüfungszeugnis hast, gehst du damit einfach zur zuständigen Behörde und lässt dir gegen Gebühr einen neuen Fischerei­schein ausstellen. Das ist kein Problem. Passfoto, Personalausweis und die sonstigen Unterlagen brauchst du natürlich auch. 

2. Prüfungszeugnis schicken lassen

Prüfungszeugnis ist verschwunden? Auch das dürfte nicht so schlimm sein. Wende dich an die Behörde, die dir deinen ersten Fischerei­schein ausgestellt hat. Die schickt dir das Prüfungszeugnis gegen eine geringe Gebühr zu, wenn du den Tag der Erstausstellung und/oder die Fischerei­schein Nummer angibst. 

3. Fischerei­schein Nummer

Die wenigsten haben ihre Fischereischein Nummer im Kopf. Wenn du das hier liest und deinen Fischerei­schein hast, solltest du sie dir schnell notieren. Ansonsten ist sie oft auf Erlaubniskarten oder bei deinem Verein hinterlegt. Dort kannst du schauen oder nachfragen.  

Finde deinen Fischerei­schein-Kurs

Fischerei­schein Kosten

Verglichen mit dem Jagd- oder Führerschein musst du für den Fischerei­schein nur sehr wenig Geld ausgeben. Schon ab 100 € bist du dabei! Mit welchen Kosten du genau rechnen musst, hängt von deinem Bundesland ab. Folgende einzelnen Kostenpunkte kommen auf dich zu: 

  • Fischerei­schein-Kurs (je nach Bundesland rund 70 bis 220 €)
  • Prüfungsgebühr (15 bis 100 €)
  • Ausstellungsgebühr (5 bis 64 €)
  • Fischereiabgabe (6 bis 16 € pro Jahr, wird nicht überall erhoben) 

Damit du nicht lange suchen musst, haben wir alle Kosten für dich sortiert und auf der Seite Angelschein Kosten zusammengefasst.

Unsere Mission

Hallo liebe Angelfreunde,

wir sind Georg und Jens von Lieblingsköder. Wir produzieren Angelköder und helfen Einsteigern, das Raubfischangeln zu lernen. Wir werden oft gefragt, wie und wo man seinen Angelschein machen kann. Das war gar nicht so einfach zu beantworten. In Deutschland gibt es hunderte Anbieter von Angelschein-Kursen. Und jedes Bundesland hat eigene Bestimmungen für den Angelschein. Das ist ziemlich verwirrend Deshalb haben wir Angelschein.de gestaltet, wo ihr klar und verständlich alle Informationen zum Angelschein und den Angelkursen in eurer Nähe findet. Wir sind überzeugt, dass ihr das Angeln am besten bei einem Angelverein in eurer Region lernt. Mit Angelschein.de unterstützen wir die Angelvereine, ihre Kurse im Internet so zu veröffentlichen, dass ihr sie schnell und einfach findet. Wir wünschen dir alles Gute auf dem Weg zum Angel­schein und ein dickes Petri Heil!

Deshalb haben wir Angelschein.de gestaltet, wo ihr klar und verständlich alle Informationen zum Angelschein und den Angelkursen in eurer Nähe findet. Wir sind überzeugt, dass ihr das Angeln am besten bei einem Angelverein in eurer Region lernt. Mit Angel­schein.de unterstützen wir die Angelvereine, ihre Kurse im Internet so zu veröffentlichen, dass ihr sie schnell und einfach findet.

Wir wünschen dir alles Gute auf dem Weg zum Angel­schein und ein dickes Petri Heil!

Georg und Jens von Lieblingsköder | ANGELSCHEIN.DE

Georg und Jens von Lieblingsköder unterstützen dich auf deinem Weg zum Angel­schein