Schwarzangeln
Hand aufs Herz - warst du nicht auch schon mal ohne Angelschein angeln? Wohl die meisten von uns waren als Kind mit einer Bambus- oder Haselnussrute unterwegs. Die Verlockung ist groß und meist wird da ein Auge zugedrückt. Was bei Kindern noch als Kavaliersdelikt durchgeht, wird spätestens mit der Volljährigkeit zum ernsten Problem. Illegal angeln - umgangssprachlich schwarzangeln genannt - kann harte Strafen nach sich ziehen. Grundlage sind die Fischereigesetze und -verordnungen der Länder sowie das Strafgesetzbuch.
Schwarzangeln ist keine Option! Mit dem passenden Angelschein-Kurs in deiner Nähe ist es ganz leicht, den Fischereischein zu bekommen. Nimm jetzt Kontakt zum Vorbereitungslehrgang in deiner Nähe auf!
Fischereirecht in Deutschland
Alles, was Regelungen rund um Fischerei betrifft, wird in Deutschland unter dem Begriff Fischereirecht zusammengefasst. Im föderalen System Deutschlands ist das Ländersache. Das heißt, dass alle Fragen zum Fischereischein/Angelschein, etc. von deinem Bundesland geregelt werden. Doch nicht nur der Fischereischein, sondern auch die weitergehenden Bestimmungen wie Schonzeiten und Mindestmaße werden von den Bundesländern in eigenen Landesfischereigesetzen und entsprechenden Verordnungen geregelt. Für dich bedeutet das, dass du dich immer informieren musst, was dort gilt, wo du wohnst oder gerade angelst.
Wem gehört das Fischereirecht?
Das Fischereirecht (also das Recht, Fischen und Krebsen nachzustellen und sie sich anzueignen) liegt in der Regel beim Eigentümer des Gewässergrundstücks. Das kann er auch verpachten. Viele Gewässer gehören der Gemeinde oder dem Bundesland. Meist sind die Fischereirechte an Berufsfischer oder Angelvereine verpachtet. Die können dann wiederum Angelkarten/Erlaubnisscheine vergeben. Wenn du Mitglied in einem Angelverein wirst, darfst du an den Gewässern angeln, die der Verein besitzt (das ist die Ausnahme) oder gepachtet hat. Der Jahresbeitrag ist meist deutlich günstiger, als wenn du jedes Mal eine Tageskarte kaufst. Außerdem findest du im Verein Anschluss an Gleichgesinnte und lernst viel über Angeltechniken und -methoden.
Hinweis: Schonzeiten und Mindestmaße beachten!
In den Fischereigesetzen der Länder ist festgelegt, welche Fische und Krebse überhaupt geangelt oder befischt werden dürfen und welche Fische komplett geschont sind. Außerdem werden dort Mindestmaße und Schonzeiten für die Fischarten festgelegt. Die Inhaber des Fischereirechts können diese Vorgaben erweitern. Aufheben können sie diese aber nicht. In Brandenburg genießt zum Beispiel der Hecht ein Mindestmaß von 45 Zentimetern. Wenn du das Fischereirecht an einem See in Brandenburg besitzt, könntest du bestimmen, dass in deinem Gewässer Hechte erst ab 50 oder 60 Zentimetern mitgenommen werden dürfen. Du dürftest aber nicht unter den gesetzlichen Rahmen gehen. Heißt, du dürftest das Mindestmaß nicht auf etwa 40 Zentimeter runtersetzen.
Strafe Schwarzangeln
Obwohl der Angelschein in Deutschland so günstig ist wie kaum eine andere Lizenz und noch dazu einfach zu bestehen ist, wird immer wieder illegal geangelt. Wer ohne Fischereischein angelt, begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit. Die Strafen hierfür sind in den Landesfischereigesetzen bzw. den entsprechenden Verordnungen festgelegt. Beim Angeln ohne Angelkarte/Erlaubnisschein handelt es dagegen um die Straftat Fischwilderei gemäß § 293 Strafgesetzbuch. Da kann's richtig ungemütlich werden, denn darauf stehen bis zu zwei Jahre Haft! Aber auch die Geldstrafen für Ordnungswidrigkeiten können richtig saftig ausfallen. In Brandenburg gehen die Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten im Landesfischereigesetz bis 50.000 (!) Euro, in Mecklenburg-Vorpommern sind sogar bis 75.000 Euro möglich. Es ist übrigens völlig wurscht, ob du einen Fisch gefangen hast oder nicht - die Absicht zählt. Wirst Du kontrolliert, musst du deine Angelpapiere (Fischereischein und Erlaubniskarte) immer dabeihaben. So ersparst Du Dir viel unnötigen Ärger.
Bundesland | Strafe fürs Schwarzangeln |
Baden-Württemberg | Ordnungswidrigkeit bis 5.000 € |
Bayern | Straftat, ggf. Haftstrafe |
Berlin | Straftat, ggf. Haftstrafe |
Brandenburg | Ordnungswidrigkeit bis 50.000 € |
Bremen | Straftat, ggf. Haftstrafe |
Hamburg | Ordnungswidrigkeit bis 10.000 € |
Hessen | Ordnungswidrigkeit bis 5.000 € |
Mecklenburg-Vorpommern | Ordnungswidrigkeit bis 75.000 € |
Niedersachsen | Straftat, ggf. Haftstrafe |
Nordrhein-Westfalen | Straftat, ggf. Haftstrafe |
Rheinland-Pfalz | Straftat, ggf. Haftstrafe |
Saarland | Straftat, ggf. Haftstrafe |
Sachsen | Straftat, ggf. Haftstrafe |
Sachsen-Anhalt | Straftat, ggf. Haftstrafe |
Schleswig-Holstein | Ordnungswidrigkeit bis 25.000 € |
Thüringen | Straftat, ggf. Haftstrafe |
Fischereirecht in den Bundesländern
Wenn du genau wissen möchtest, wie die Regelungen in deinem Bundesland sind, lohnt sich ein Blick in das entsprechende Gesetz und die dazugehörigen Verordnungen. Gesetze werden vom gewählten Parlament - der Legislative - verabschiedet, während die Verordnungen durch die Verwaltung erlassen werden. Vereinfacht ausgedrückt: Gesetze legen fest, was passieren soll. Verordnungen organisieren, wie das geschehen soll. Ein Beispiel: Das Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) ermächtigt in § 32 den zuständigen Minister, gewisse Dinge in einer Verordnung zu regeln. Dazu gehören unter anderem die Schonzeiten und Mindestmaße der Fische. In der Verordnung sind dann die einzelnen Fischarten mit den entsprechenden Mindestmaßen und Schonzeiten aufgeführt.
Bundesland | Fischereigesetz und -verordnung |
Fischereirecht Baden-Württemberg | |
Fischereirecht Bayern | |
Fischereirecht Berlin | |
Fischereirecht Brandenburg | |
Fischereirecht Bremen | |
Fischereirecht Hamburg | |
Fischereirecht Hessen | |
Fischereirecht Mecklenburg-Vorpommern | |
Fischereirecht Niedersachsen | |
Fischereirecht Nordrhein-Westfalen | |
Fischereirecht Rheinland-Pfalz | |
Fischereirecht Saarland | |
Fischereirecht Sachsen | |
Fischereirecht Sachsen-Anhalt | |
Fischereirecht Schleswig-Holstein | |
Fischereirecht Thüringen |
Schwarzangeln vermeiden - deswegen ist der Angelschein Pflicht
Grundsätzlich gilt, dass du mit einer Prüfung nachweisen musst, dass du die notwendigen Sachkenntnisse und Fähigkeiten zum Angeln besitzt. Grundlage ist das Tierschutzgesetz, das es verbietet, ohne entsprechende Ausbildung ein Wirbeltier zu töten. Doch einige Bundesländer lassen Ausnahmen zu. Die Regelungen sind etwas unübersichtlich: In Brandenburg kannst du ohne Prüfung auf Friedfische angeln, in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein kannst du den Touristenfischereischein für eine befristete Zeit kaufen und auch an sogenannten "kommerziell bewirtschafteten Anlagen der Teichwirtschaft" (Forellensee) hast du in einigen Bundesländern die Möglichkeit, ohne Fischerprüfung zu angeln. In Bremen haben die Bürger das sogenannte Stockangelrecht und in Niedersachsen benötigst Du an den „freien Gewässern“ (Küste und Seeschifffahrtsstraßen) keinen Fischereischein. Auch für Kinder und Jugendliche gibt es Sonderregelungen wie den Jugendfischereischein. Eine Übersicht darüber, was wo erlaubt ist, haben wir in unserem Beitrag Angeln ohne Angelschein zusammengestellt. WICHTIG: Bei allen Ausnahmen benötigst Du aber IMMER den Erlaubnisschein (Angelkarte/Gewässerkarte) für das Gewässer, an dem du angeln möchtest.